Kosten & Erstattung
Ihre Optionen bei privater und gesetzlicher Krankenversicherung sowie Selbstzahlung

Privatversicherte (PKV) & Beihilfe
Für privat versicherte Kinder und Jugendliche kann die Therapie in der Regel unkompliziert abgerechnet werden. Je nach Tarif übernimmt Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfe (im Fall von Beamt*innen) die Kosten vollständig oder anteilig. Ich orientiere mich an der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn kurz mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen übernommen werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei, indem ich Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stelle.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Als Versicherte*r in der GKV haben Sie die Möglichkeit, die Therapie über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen. Dieses Verfahren greift, wenn zeitnah kein Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin verfügbar ist – was derzeit häufig der Fall ist. Das Verfahren klingt zunächst bürokratisch, ist aber handhabbar.
Wichtig: Sie sind nicht allein damit. Ich begleite Sie Schritt-für-Schritt und unterstütze Sie, damit Ihr Kind schnell die Hilfe erhält, die es braucht.
Selbst zahlend und diskret
Als "Selbstzahler" kann Ihr Kind eine Therapie ohne Formalitäten beginnen. Dies bietet maximale Flexibilität und Diskretion. Die Preise richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
Viele Eltern entscheiden sich bewusst für diese Option, wenn sie Wartezeiten vermeiden oder unabhängig von Versicherungsregelungen handeln möchten.
Ich bespreche die voraussichtlichen Kosten vor Beginn der Therapie transparent mit Ihnen, damit Sie sicher planen können.
