Gesetzlich Krankenversicherte
Abrechnung mithilfe der Kostenerstattung
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und für Ihr Kind kurzfristig keinen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Berlin finden, können Sie die Verhaltenstherapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragen. Dabei übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Therapie, auch wenn sie außerhalb der regulären Kassensitze erfolgt.
Das Verfahren kann zunächst bürokratisch wirken, ist jedoch gut handhabbar. Ich begleite Sie Schritt für Schritt und unterstütze bei der Antragstellung.
Ablauf der Kostenerstattung bei Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
1.
Sie stoßen den Prozess an
a) Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und fragen, welche Unterlagen erforderlich sind, um nach Kostenerstattung zu verfahren.
b) Rufen Sie bitte KV-Hotline (116 117) an, um einen Termin zur Sprechstunde bei einem niedergelassenen Therapeuten zu bekommen, um das PTV-11 Formular zu erhalten.
c) Vereinbaren Sie einen Termin beim Kinderarzt, um einen Konsiliarbericht und eine Dringlichkeitsbescheinigung zu erhalten (Vorlage stelle ich bereit, siehe unten).
2.
Nachweis über erfolglose Platzsuche
Kontaktieren Sie mehrere kassenzugelassene Therapeuten per E-Mail und dokumentieren Sie die Rückmeldungen (z. B. „Wartezeit mehrere Monate“, „keine freien Plätze“). Ein Formular dafür stelle ich bereit und berate zum Vorgehen (siehe unten).
3.
Antragstellung
Wir besprechen die Antragstellung, die nächsten Schritte und führen ggf. erste probatorische Sitzungen in meiner Praxis in Berlin Friedenau durch, bei denen Ihr Kind und ich uns bereits besser kennenlernen.
